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Banner Glossar  Eigenanteil der kieferorthopädischen Praxis Dr. Carola Seekamp in Berlin Charlottenburg Westend

Eigenanteil | Informationen von A bis Z


Bei der gesetzlichen Krankenkasse: Bei einem Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen, sofern die Zahn- oder Kieferfehlstellung in eine bestimmte kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) eingestuft werden kann. Die Krankenkasse bezahlt nach Abschluss der Behandlung 100 Prozent der angefallenen Kosten. Während der Behandlung erstattet die Krankenkasse zunächst 80 Prozent der Kosten – 20 Prozent (10 Prozent ab dem zweiten zu behandelnden Kind) müssen die Eltern als Eigenanteil vorstrecken. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung bekommen die Eltern eine Abschlussbescheinigung. Diese reichen sie mit allen Rechnungen bei der Krankenkasse ein und erhalten die gezahlten 20 bzw. 10 Prozent der Kosten zurück. Bei der privaten Krankenversicherung: Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung trägt die Krankenkasse – unabhängig vom Alter des Patienten –, sofern eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht und im Vertrag kieferorthopädische Behandlung versichert wurde. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Versicherungsvertrag in der Rubrik „zahnärztliche Leistungen“ – hier können Sie sich auch über eventuelle Einschränkungen bei der Kostenübernahme informieren und ob Ihnen ein Kosteneigenanteil von der Behandlung in Rechnung gestellt wird.




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Dr. Carola Seekamp und Dr. Sara Nasiri - Fachzahnärztinnen f. Kieferorthopädie - Reichsstraße 105 - 14052 Berlin-Charlottenburg / Westend - Telefon (030) 339 379 370